Grundschule Elterlein
Schulstraße 1, 09481 Elterlein
Telefon: 037349 / 139859
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E-Mail / Kontaktformular




Stadt Elterlein / Träger 
verwaltungsstelle(at)elterlein-stadt.de


Förderverein "Frohe Kinder"
Elterlein e.V.

www.frohe-kinder.de


Bewertung und Zensierung von Schülerleistungen

1. Gesetzliche Grundlagen

  • Sächsisches Schulgesetz 
  • Schulordnung Grundschule 
  • Lehrpläne
  • Verordnung über Lehrerkonferenzen

2. Staatliche Empfehlungen

  • Handreichung zur Leistungsermittlung (Comenius Institut)
  • Bildungsstandards

3. Beschlüsse der Lehrerkonferenzen zu Klassenarbeiten und Kurzkontrollen

  Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
  1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj.
Mathematik  1   2     2    2    2 
Deutsch Diktate  1   1   1  1   1 
Deutsch Komplex  1     1     
Deutsch Lesen    1  1  1   1 
Deutsch Niederschriften    1     1     1
Sachunterricht            

Beschluss Lehrerkonferenz vom 23.08.2022:

Im Schuljahr 2022/23 nimmt die Klasse 3 am Kompetenztest Mathematik und Deutsch teil:

Deutsch I am: 24.04.23

Deutsch II am: 25.04.23

Mathematik am: 03.05.23

Klassenarbeiten sind mindestens eine Woche vorher anzukündigen. Jede Klassenarbeit (außer Niederschrift) wird mit einer Note bewertet. Die äußere Form kann verbal eingeschätzt werden und in die Verhaltensnote Ordnung einfließen. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 45 Minuten.

Klassenarbeiten und Kurzkontrollen werden nach Kontrolle der Unterschrift und Berichtigung den Kindern ausgehändigt. Wir empfehlen das Anlegen eines Ordners mit allen schriftlichen Leistungsüberprüfungen.

Kurzkontrollen werden in Verantwortung des Fachlehrers erstellt und geschrieben (Erläuterungen dazu in "Leistungsermittlung und Leistungsbewertung in der Grundschule", SMK Dresden 18.11.2010). Kurzkontrollen werden mit Punkten bewertet. Mehrere Kontrollen werden zu einer gleichwertigen Note einer Klassenarbeit zusammengefasst.

Pro Halbjahr ist eine praktisch-komplexe Note zu erteilen. Der Fachlehrer informiert in angemessener Form über die Bewertung.

Niederschriften

  • verbindliche Themen:
Klasse 2 40-60 Wörter Bildfolge
Klasse 3 60-90 Wörter Spielbeschreibung oder Brief
Klasse 4 über 90 Wörter Fabel oder Sage
  • Bewertung:

Beschluss 72 der Lehrerkonferenz vom 25.08.2015

Nach der Erstschrift erfolgt eine Kontrolle der Rechtschreibung. In der Klasse 2 werden Rechtschreibfehler in der Erstschrift im Wort unterstrichen, in der Klasse 3 am Zeilenrand gekennzeichnet. In der Klasse 4 wird nicht gekennzeichnet. Die Zweitschrift wird nach an der Grundschule Elterlein gültigen Richtlinien (Fehlerraster, Punktesystem) bewertet. 

Für Niederschriften wurde für die Bewertung der Rechtschreibung im Beschluss 18/2018_19 folgender Maßstab festgelegt:

Auf 50 Wörter werden

bei bis zu 1 Fehler 5 Punkte vergeben.

bei bis zu 3 Fehlern 4 Punkte vergeben.

bei bis zu 7 Fehlern 3 Punkte vergeben.

bei bis zu 10,5 Fehlern 2 Punkte vergeben.

bei bis zu 15,5 Fehlern 1 Punkt vergeben.

ab 16 Fehlern kein Punkt gegeben.

Rechtschreibung / Diktate

Die Schüler verfügen über einen Orientierungswortschatz, der sich wie folgt zusammensetzt:

  • klassenbezogener Wortschatz
  • individueller Wortschatz
  • Funktionswörter (siehe hierzu Anhang Lehrplan Deutsch)

Der Orientierungswortschatz, gesicherte rechtschreibliche Regelmäßigkeiten sowie der Umgang mit dem Wörterbuch zur Kontrolle und Erweiterung des Wortschatzes sind für den Schüler unverzichtbar! Die Wortanzahl ergibt sich aus den Vorgaben von Diktatbeispielen. Bewertung der Rechtschreibleistung bei Diktaten, die mit Hilfe des Wörterbuches bearbeitet werden:

Note 1 1 Fehler Note 4 7,5 - 10 Fehler
Note 2 1,5 - 3 Fehler Note 5 10,5 - 14 Fehler
Note 3 3,5 - 7 Fehler Note 6 ab 14,5 Fehler

Sachunterricht

Die Zusammenstellung der Klassenarbeiten obliegt dem Fachlehrer. Die Abfolge der Themen ergibt sich aus dem individuell erstellten Stoffverteilungsplan für das jeweilige Schuljahr:

Klasse 2: Bäume, Haustiere, Frühblüher, Kalender, Gesunde Ernährung
Klasse 3: Landkreis, Sinne, Wiese, Wetter, Wasserkreislauf, Kartoffel, Getreide
Klasse 4: Sachsen, Wald, Feuer, Drogen und Medien, Gewässer

In Klasse 4 nehmen die Schüler an der Fahrradprüfung teil.

Punktetabelle von Klassenarbeiten, Kontrollen und komplexen Leistungen

Note 1 95% Note 4 40%
Note 2 80% Note 5 20%
Note 3 65% (§17) Note 6 darunter

Rückgabe und Auswertung

Die Noten der Klassenarbeiten sind vor der Rückgabe an die Schüler in das Notenbuch einzutragen. Der Durchschnitt ist auf der Klassenarbeit zu vermerken. Berichtigungen sind anzuleiten, zu kontrollieren und stichprobenartig auf Richtigkeit zu prüfen. Nach Kenntnisnahme durch die Eltern verbleiben die Klassenarbeiten beim Schüler. Sie sind in geeigneter Form zu archivieren.

Bewertung von Hausaufgaben

Hausaufgaben werden in der Regel nicht zensiert. Eine Bewertung erfolgt verbal. Hausaufgaben können zu einer Bewertung herangezogen werden, wenn daraus eine Leistungsermittlung unmittelbar im Unterricht erfolgt, z.B. Kurzvorträge, Plakate vorstellen, Buchvorstellung, Teilleistung komplexe Leistung.

Zensierung ab Klasse 2

Die Schüler werden pädagogisch verantwortungsvoll mit der Bewertung und Benotung ihrer Leistungen vertraut gemacht.

Notentendenzen (+,-)

Notentendenzen sind zulässig.

Informationspflicht der Eltern über die Bewertung und Zensierung

Die Eltern werden im ersten Elternabend des Schuljahres über die gesetzlichen Grundlagen sowie die Beschlüsse der Lehrerkonferenzen zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung informiert. Sie haben kein Mitspracherecht bei der Festlegung der Anzahl, der Inhalte und Bewertungsmaßstäbe. Die Einsicht in die Beschlüsse und Bewertungsmaßstäbe ist bei Anfrage zu ermöglichen.

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